Der NVK ist das h?chste Organ der Staatsmacht. Die anderen obersten Staatsorgane, der Staatsrat, das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, gehen aus dem NVK hervor und sind ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Das Verh?ltnis zwischen dem NVK und den anderen obersten Staatsorganen ist gepr?gt von Kontrolle und Entscheidungsfindung durch den NVK und der Durchführung der Entscheidungen durch die kontrollierten Organe.
Der NVK übt die grundlegendsten und wichtigsten staatlichen Kompetenzen aus, er besitzt Rechte, über die andere oberste Staatsorgane nicht verfügen. Hierbei handelt es sich vor allem um das Recht auf die Ab?nderung der Verfassung und die überwachung von deren Durchführung, das Recht auf die Ausarbeitung und Ab?nderung der grundlegenden Gesetze des Staates, das Recht auf die Wahl, Ernennung und Abberufung der Mitglieder des St?ndigen Ausschusses des NVK, des Staatspr?sidenten und der stellvertreteden Staatspr?sidenten, der Mitglieder des Staatsrats, der Mitglieder der Zentralen Milit?rkommission, des Pr?sidenten des Obersten Volksgerichts und des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, das Recht auf die Entscheidung über wichtige Staatsanglegenheiten, darunter die Pl?ne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und den Staatshaushaltsplan, die Bildung von Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren St?dten, die Einrichtung von Sonderverwaltungszonen und die dort zu etablierenden Systeme sowie Kriegs- und Friedensfragen und das Recht auf die Aufsicht über den Staatsrat, die Zentrale Milit?rkommission, das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft. Diese Rechte verk?rpern die Stellung des NVK als h?chstes Organ der Staatsmacht.
Das Verh?ltnis vom NVK zu den anderen Staatsorganen und deren Kompetenzen im Einzelnen:
a) Der Staatspr?sident
Der Staatspr?sident und die stellvertretenden Staatspr?sidenten werden durch die Tagung des NVK gew?hlt. Ihre Amtszeit betr?gt wie die Legislaturperiode des NVK jeweils fünf Jahre, maximal zehn Jahre.
Der Staatspr?sident hat folgende Machtbefugnisse: 1) die vom NVK und seinem St?ndigen Ausschusses verabschiedeten Gesetze zu erlassen, 2) den Ministerpr?sidenten des Staatsrats, die stellvertretenden Ministerpr?sidenten, die Staatsr?te, die Minister, die Vorsitzenden der Staatskommissionen, den Pr?sidenten der Oberrechnungskammer und den Generalsekret?rs des Staatsrats zu ernennen und zu entlassen, in übereinstimmung mit den Beschlüssen des NVK und dessen St?ndigem Ausschuss Bürgern staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel zu verleihen, Sonderamnestien, den Ausnahmezustand und die Mobilmachung zu verkünden, den Kriegszustand zu erkl?ren, im Namen der Volksrepublik China Beglaubigungsschreiben von bevollm?chtigten Gesandten anderer L?nder zu empfangen, in übereinstimmung mit den Beschlüssen des NVK und dessen St?ndigen Ausschusses bevollm?chtigte Vertreter ins Ausland zu entsenden oder sie zurückzurufen und mit anderen L?ndern abgeschlossene Vertr?ge bzw. wichtige Abkommen zu ratifizieren oder sie aufzuheben.
b) Der Staatsrat
Der Staatsrat der Volksrepublik China, die Zentrale Volksregierung, ist die exekutive K?rperschaft des h?chsten Organs der Staatsmacht und das h?chste Organ der Staatsverwaltung. Der Staatsrat setzt sich aus dem Ministerpr?sidenten, den stellvertretenden Ministerpr?sidenten, den Staatsr?ten, den Ministern, den Vorsitzenden der Staatskommissionen, dem Pr?sidenten der Oberrechnungskammer und dem Generalsekret?r zusammen, wobei der Ministerpr?sident die volle Verantwortung für den Staatsrat tr?gt.
Der Staatsrat ist dem NVK verantwotlich und rechenschaftspflichtig. In den Tagungsferien des NVK ist er dem St?ndigen Ausschuss des NVK verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Legislaturperiode des Staatsrats entspricht jeweils der des NVK. Die Amtszeiten des Ministerpr?sidenten, der stellvertretenden Ministerpr?sidenten und der Staatsr?te darf nicht mehr als zehn Jahre betragen.
c) Die Zentrale Milit?rkommission
Die Zentrale Milit?rkommission ist das h?chste milit?rische Führungsorgan der VR China. Sie leitet die bewaffneten Kr?fte des ganzen Landes.
Sie setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und anderen Mitgliedern zusammen, wobei der Vorsitzende die volle Verantwortung für die Mlit?rkommission tr?gt. Ihre Amtszeit entspricht jeweils der des NVK. Die Zentrale Milit?rkommission ist dem NVK und seinem St?ndigen Ausschuss rechenschaftspflichtig.
d) Das Oberste Volksgericht
Das Oberste Volksgericht ist das h?chste Rechtsprechungsorgan der VR China. Es ist dem NVK und seinem St?ndigen Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Seine Amtszeit dauert in der Regel fünf Jahre, h?chstens aber zehn Jahre.
Die Volksstaatsanwaltschaften kommen ihrer Verpflichtung der überwachung der Gesetze nach. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist das h?chste Organ und dem NVK und seinem St?ndigen Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Ihre Amtszeit entspricht der des NVK und darf nicht mehr als zehn Jahre betragen.
(CIIC/18. Februar 2003)
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